Geschäftsbedingungen FlyLoco.de und der Partner.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
FlyLoco.de ist eine Vertriebsmarke der L'TUR Tourismus AG.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der L'TUR Tourismus AG (Stand: 10.01.2013)

1. Vertragsbeziehungen, Haftung

L’TUR (L’TUR Tourismus AG, medien-centrum, 76530 Baden-Baden) vermittelt Reiseleistungen. Im Falle einer Buchung wird durch Vermittlung von L’TUR ein Vertrag über die ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den Buchungsunterlagen benannten Veranstalter bzw. Reiseleistungserbringer zum einen und L’TUR-Kunde zum anderen begründet. L’TUR selbst schuldet deshalb keine Erbringung von Reiseleistungen und haftet folglich auch nicht selbst im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung vermittelter Reiseleistungen.

2. Zahlung

a. Soweit L’TUR gebuchte oder stornierte Reiseleistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Auftrag des jeweiligen Leistungserbringers. Der Auftrag beinhaltet neben der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung auch eine eventuell erforderliche gerichtliche Geltendmachung der Forderung.

b. Für den Einzug des Reisepreises für ihre Pauschalreise gilt: Beginnt die Reise innerhalb von 44 Kalendertagen, ist der Reisepreis unmittelbar nach Zugang von Buchungsbestätigung inklusive Sicherungsschein und Reiseunterlagen sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. Gleiches gilt unabhängig von der Dauer bis zum Reisebeginn für solche Buchungen, bei denen der Reisepreis pro Vollzahler 200 EUR nicht überschreitet. Beträgt dagegen der Reisepreis pro Vollzahler mehr als 200 EUR und liegen zwischen Buchung und Reisebeginn mehr als 44 Kalendertage, wird mit Zugang der Buchungsbestätigung inklusive Sicherungsschein eine Anzahlung in Höhe von 40% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Der Restreisepreis ist 30 Kalendertage vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen. Die Ausgabe der Reiseunterlagen erfolgt bei Teilzahlung, sobald Anzahlung und Restreisepreis vollständig eingegangen sind.

Der Zahlbetrag für Zusatzleistungen wie z.B. Mietwagen, Zug-zum-Flug-Ticket, Reiseversicherung ist nach Zugang der Buchungsbestätigung sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.

c. Die Inanspruchnahme der gebuchten Reiseleistungen ist von einer vollständigen Bezahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages vor Reisebeginn abhängig. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, ist der jeweilige Reiseleistungserbringer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Folgen des Rücktritts bestimmen sich bei Pauschalreisen nach den Stornoregelungen in den Allgemeinen Reisebedingungen des Veranstalter (s. dort Ziffer 6. c.) – bei allen anderen Reiseleistungen nach den jeweiligen Stornoregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungserbringers.

d. Bei Bezahlung per Kreditkarte wird bei Buchung einer Pauschalreise oder einer Kreuzfahrt pro Buchungsvorgang einmalig ein Zahlungstransaktionsentgelt von 15 EUR erhoben, bei Buchung von Einzelreiseleistungen wie z.B. Nur- Flug pro Buchungsvorgang einmalig ein Zahlungstransaktionsentgelt von 8 EUR.

e. Wird bei Buchung eine Bezahlung im Wege der Abbuchung von einem Konto oder im Wege der Belastung einer Kreditkarte angeboten, beinhaltet die Bekanntgabe der Bank- oder Kartendaten die Einwilligung zum Einzug der vereinbarten Zahlbeträge. Fremde Bankkonten bzw. fremde Kreditkarten werden nur nach vorheriger schriftlicher oder in Ausnahmefällen (fern-) mündlicher Einwilligung des jeweiligen Konto- bzw. Karteninhabers akzeptiert.

f. Endet ein bei Buchung vereinbarter Zahlungseinzug aufgrund Verschuldens des Konto- oder Zahlkarteninhabers in einer Rückbelastung, werden die damit einhergehenden Zusatzkosten weiterbelastet. Hierzu zählen insbesondere die seitens Bank bzw. Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellten Gebühren sowie weitere 10 EUR pro Rückbelastung zur Deckung des damit jeweils bei L’TUR verursachten Zusatzaufwandes (Mahnpauschale). Eine Mahnpauschale wird weiter erhoben, wenn im Falle einer vereinbarten Bezahlung per Überweisung fällige Zahlungen ausbleiben und Mahnmaßnahmen erforderlich werden.

3. Rücktritt und andere Änderungen nach Buchung

a. Rücktritt:
Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen) erfolgen. Die Höhe der Rücktrittsentschädigung hängt ab von gebuchter Reiseleistung und Zeitpunkt des Zugangs der Stornoerklärung.
Stornogebühren der Verantalter von Pauschalreisen, Kreuzfahrten oder Hotelaufenthalten:
Bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises (mind. jedoch 50 EUR). Bei Stornierung bis 15 Tage vor Reiseantritt: 55% des Reisepreises. Bei Stornierung bis 4 Tage vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises. Ab 3. Tag vor Reiseantritt: 95% des Reisepreises. Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen, der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.
Stornogebühren bei Nur-Flügen, Mietwagen und anderen Einzel-/Zusatzreiseleistungen:
Zuzüglich der Gebühren des jeweiligen Reiseleistungserbringers 27 EUR pro betroffener Reiseleistung und pro betroffenem Reiseteilnehmer zur Abgeltung des eigenen Zusatzaufwandes.

b. Andere Änderungen nach Buchung:
Für Umbuchungen auf Ersatzreisende oder andere Änderungen stellt L’TUR zusätzlich zu den Gebühren des jeweiligen Reiseleistungserbringers eine Bearbeitungsgebühr von 27 EUR pro Änderung und pro betroffenem Reiseteilnehmer in Rechnung.

4. Wichtige Hinweise zu Flugreisen

a. Die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung müssen mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen, ein Beförderungsanspruch besteht nur für die bestätigten Flüge. Die Umbuchung einer Flugreise auf andere Flüge ist durch Rücktritt von der gebuchten Reise und anschließender Buchung der gewünschten Ersatzflugreise möglich hierbei fallen Stornogebühren für ursprüngliche Flugreise und Zahlbetrag für Ersatzflugreise an.

b. Die Check-in Zeiten variieren - konkrete Zeiten erfahren Sie unter der Service-Telefonnummer oder auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft. Meist beginnt der Check-in ca. 120 Minuten vor Abflug und sollte sich der Fluggast spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter einfinden. Besonders bei aussereuropäischen Flugzielen beginnt der Check-in jedoch teilweise erheblich früher und schließt der Schalter nicht selten bereits 120 Minuten vor Abflug. Bitte beachten Sie: Verspätetes Erscheinen gilt als Nichterscheinen („no show“). Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies regelmäßig auch eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften geforderten Bestätigung des Rückfluges. Bei Nichtinanspruchnahme von Flügen behalten Fluggesellschaften regelmäßig den Flugpreis in voller Höhe ein. Sind die betreffenden Flüge nicht Bestandteil einer Pauschalreise, sind nicht angefallene Steuern und Flughafengebühren jedoch vereinzelt erstattungsfähig. Wenn gewünscht, führt L‘TUR diese Erstattung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 27 EUR gerne für Sie durch.

c. Die Gepäckbeförderungsbedingungen variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Näheres zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldepflicht und anderem Wissenswertem rund um das Thema Gepäckbeförderung erfahren Sie auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft oder der Service-Hotline der befördernden Fluggesellschaft. Generell gilt : Medikamente, Schlüssel, wichtige Dokumente und Wertgegenstände gehören ins Handgepäck. Verstöße hiergegen können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluss von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen.

d. Die Meldung eines Gepäckschadens/-verlustes hat gegenüber dem Abfertigungsagenten des ausführenden Luftfrachtführers am Zielflughafen unmittelbar durch Aufnahme eines Schadenprotokolls (P.I.R.) zu erfolgen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden.

e. Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kleinkind oder Kind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei ihrer Buchungsstelle über die für Sie geltenden Bestimmungen. Meist gilt: Kleinkinder werden frühestens ab einem Alter von 6 Wochen befördert und reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck - es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung vor. Ab einem Alter von 2 Jahren belegen Kinder einen eigenen Sitz. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche jünger als 16 Jahre werden weiter nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. In Spanien und Frankreich müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.

f. L’TUR unterrichtet bei Buchung gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter http://air-ban.europa.eu eingesehen werden.

g. Die Beförderungsbedingungen für Schwangere variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft.Informieren Sie sich deshalb bitte direkt bei der jeweils befördernden Fluggesellschaft. Meist wird eine Luftbeförderung ab der 28. Schwangerschaftswoche abgelehnt.

5. Impf- und Einreisebestimmungen

Der Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung sämtlicher Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente verantwortlich. Bei einer telefonischen Buchung erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter Hinweise zu Impf- und Einreisebestimmungen.

6. Datenverwendung und Datenschutz

a. L’TUR erhebt und verwendet Ihre Daten gemäß den datenschutzechtlichen Bestimmungen zu Verkauf, Vermittlung und Durchführung von Reisen und damit verbundenen Leistungen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenerhebung und Verwendung zu Zwecken der Werbung und Marktforschung erfolgt nur nach Ihrer zuvor erklärten ausdrücklichen Einwilligung. Näheres finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung auf www.flyloco.de/Datenschutz

b. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung und nur soweit gesetzlich zulässig holen wir ggf. eine Bonitätsauskunft ein - in Deutschland bei Creditreform Boniversum GmbH (Hellersbergstraße 11, D-41460 Neuss) sowie SCHUFA Holding AG (Kormoranweg 5, D-65201 Wiesbaden), in Österreich bei Deltavista GmbH (Diefenbachgasse 35, A-1150 Wien). Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die oben genannten Auskunfteien und verwenden die erhaltenen Informationen für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung und Durchführung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
7. Reiseversicherung

Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Unser Buchungspersonal berät Sie gerne über entsprechende Produkte der Europäische Reiseversicherung AG (ERV).

8. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.

9. Schlussbestimmung

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages als solchem bleibt unberührt.

Allgemeinen Reisebedingungen Ihres Reiseveranstalters.
Allgemeine Reisebedingungen ihres Pauschalreiseveranstalters Last Minute Restplatzreisen GmbH, Augustaplatz 8, 76530 Baden-Baden (Stand: 10.01.2013)

1. Leistungsinhalt, Leistungsänderung.

Welche Reiseleistungen im Einzelnen vertraglich vereinbart sind, bestimmt sich nach der Angebotsausschreibung sowie der Buchungsbestätigung.

Abänderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch den Reiseveranstalter veranlasst sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung wie auch kurzfristige Wechsel von Fluggeräten oder Fluggesellschaften bleiben ausdrücklich vorbehalten.


2. Haftung, Mitwirkungspflichten des Reisenden, Geltendmachung von Ansprüchen.
a)Last Minute Restplatzreisen GmbH haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der bei ihr gebuchten Reise entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts.
b)Treten bei Durchführung der Reise Mängel auf, müssen diese - auch zur Wahrung reisevertraglicher Ansprüche - ausschließlich Last Minute Restplatzreisen GmbH oder dessen örtlicher Vertretung angezeigt werden. Vor einer Kündigung des Vertrages infolge eines Mangels ist Last Minute Restplatzreisen GmbH eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder veranstalterseits verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
c)Ansprüche aufgrund mangelhafter Erbringung vertraglich geschuldeter Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber Last Minute Restplatzreisen GmbH geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden aus Reisevertrag aufgrund Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche aus Reisevertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Reisevermittler, Reiseleitung und Personal sonstiger Leistungsträger sind nicht berechtigt, Ansprüche gegen den Veranstalter entgegenzunehmen oder anzuerkennen.
d)Die vertragliche Haftung von Last Minute Restplatzreisen GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit Last Minute Restplatzreisen GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
e)Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, so kann sich auch Last Minute Restplatzreisen GmbH gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

f)Last Minute Restplatzreisen GmbH haftet nicht für Störungen oder Mängel, die bei Leistungen auftreten, deren Erbringung nach dem Inhalt des Reisevertrages nicht geschuldet sind (Fremdleistungen). Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme am Reiseziel.

3. Höhere Gewalt.

Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. innere Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Last Minute Restplatzreisen GmbH als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung kann nach Antritt der Reise durch Last Minute Restplatzreisen GmbH konkludent durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Last Minute Restplatzreisen GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist Last Minute Restplatzreisen GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

4. Pass, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften.

Der Reisende ist grundsätzlich selbst verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere gesetzliche Bestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente.

5. Änderungen nach Vertragsschluss: Umbuchung der Reise, Buchung Ersatzreisender, Storno, Änderung Reisepreis
a) Umbuchungen von Reisen können ausschließlich durch Stornierung der ursprünglichen Reise zu den jeweils vereinbarten Stornogebühren und anschließender Neubuchung zum jeweiligen Reisepreis angeboten werden.
b) Gebühren für die Einbuchung eines Ersatzreisenden (sog. Name-Change-Gebühren) auf Anfrage.
c) Im Falle des Rücktritts gelten folgende Stornogebühren: Bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises, mind. jedoch 50 EUR pro betroffenem Reiseteilnehmer; Bei Stornierung bis 15 Tage vor Reiseantritt 55 % des Reisepreises; Bei Stornierung bis 4 Tage vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises; Ab 3. Tag vor Reiseantritt 95 % des Reisepreises. Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen – der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen - Last Minute Restplatzreisen GmbH ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen.
d) Last Minute Restplatzreisen GmbH behält sich vor, den ausgeschriebenen und in der Buchungsbestätigung festgehaltenen Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Last Minute Restplatzreisen GmbH in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Last Minute Restplatzreisen GmbH über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistungen dieser gegenüber geltend zu machen.

6. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.

Bei Buchung wird gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der/des ausführenden Luftfahrt-unternehmen(s)informiert. Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter ec.europa.eu eingesehen werden.

7. Datenverwendung, Datenschutz.

Last Minute Restplatzreisen GmbH erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt ihre Daten unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt ausschließlich in dem Umfang, in dem dies für die Durchführung Ihrer Reise erforderlich und gesetzlich zulässig ist (z.B. Fluggesellschaft, Hotel, Reiseleitung).

8. Anwendbares Recht.

Es gilt deutsches Recht.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit.
Die Wirksamkeit des Reisevertrags als solchem bleibt unberührt.
AGBs und Formulare zum Downloaden.

Flug & Hotel



Hotline

Bei Fragen rufen Sie an: gebührenfreie Buchungs-Hotline: 0800-21 21 101.


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