Sorglosgarantie:
- keine Zusatzkosten
- Veranstalterschutz
- Sicherungsschein
- Reiseunterlagen per Mail
Vertriebsmarke
der L'TUR
Tourismus AG
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Geschäftsbedingungen FlyLoco.de und der Partner
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.12.2008)
FlyLoco.de ist eine Vertriebsmarke der L'TUR Tourismus AG. Im Folgenden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der L'TUR Tourismus AG
- L'TUR (L'TUR Tourismus AG, Medien-Centrum, 76530 Baden-Baden) tritt ausschließlich als Reisevermittler auf. Im Falle einer Buchung wird durch Vermittlung von L'TUR ein Vertrag über die von Ihnen ausgewählten Reiseleistungen zwischen dem in den Buchungsunterlagen jeweils benannten Veranstalter und Ihnen begründet. L'TUR selbst haftet deshalb nicht für die beanstandungsfreie Erbringung der vermittelten Reiseleistungen.
- Die Inanspruchnahme der gebuchten Reiseleistungen ist von einer vollständigen Bezahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages vor Reisebeginn abhängig.
- Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Nichterfüllung der in Ziffer 2 geregelten Zahlungsverpflichtung) erfolgen. Für Rücktritt, Umbuchung auf Ersatzreisende oder andere nach Buchungsabschluss gewünschte Änderungen stellt L'TUR neben den Gebühren des jeweiligen Reiseleistungserbringers zur Abgeltung des eigenen Zusatzaufwandes gesondert 25,00 EUR pro Änderung und betroffenem Reiseteilnehmer in Rechnung. Eine gesonderte Berechnung zusätzlicher 25 EUR entfällt im Falle der Stornierung einer Pauschalreise. Die für die ausgewählten Reiseleistungen geltenden Storno- und Umbuchungsbedingungen stellen wir während der Buchung zur Verfügung - für Pauschalreisen zusätzlich durch nachfolgenden Abdruck der Allgemeinen Reisebedingungen des Veranstalters Last Minute Restplatzreisen GmbH. Gerne steht Ihnen auch unsere Service-Hotline für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.
- L’TUR unterrichtet bei Buchung gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s). Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter http://air-ban.europa.eu eingesehen werden.
- Der Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung sämtlicher Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente verantwortlich.
- L’TUR erhebt und verwendet Ihre Daten gemäß den datenschutzechtlichen Bestimmungen zu Bewerbung, Verkauf, Vermittlung und Durchführung von Reisen und damit verbundenen Leistungen. Nur soweit gesetzlich zulässig werden Ihre Daten an Dritte übermittelt, z.B. Veranstalter, Fluggesellschaft, Hotel, Auftragnehmer sowie Konsumentenauskunftei, die zur Ermittlung Ihres wahrscheinlichen Zahlungsverhaltes u.a. Ihre Anschriftendaten heranzieht.
Der Verwendung zur Werbung können Sie jederzeit widersprechen.
- Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrags als solchem bleibt unberührt.
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Allgemeinen Reisebedingungen Ihres Reiseveranstalters
FlyLoco.de präsentiert Ihnen die Allgemeinen Reisebedingungen Ihres Reiseveranstalters Last Minute Restplatzreisen GmbH, Augustaplatz 8, 76530 Baden-Baden
(Stand: 01.12.2008):
1. Leistungsänderung.
Welche Reiseleistungen im Einzelnen vertraglich vereinbart sind, bestimmt sich nach der Angebotsausschreibung sowie der Buchungsbestätigung.
Abänderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch den Reiseveranstalter veranlasst sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen. Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung wie auch kurzfristige Wechsel von Fluggeräten oder Fluggesellschaften bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2. Nichtinanspruchnahme von Leistungen.
Soweit Reiseteilnehmer die im Reiseprogramm enthaltenen Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen, ergeben sich daraus keine Vergütungsansprüche.
3. Haftung, Mitwirkungspflichten des Reisenden, Geltendmachung von Ansprüchen.
- Last Minute Restplatzreisen GmbH haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der bei ihr gebuchten Reise entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts.
- Treten bei Durchführung der Reise Mängel auf, müssen diese - auch zur Wahrung reisevertraglicher Ansprüche - ausschließlich Last Minute Restplatzreisen GmbH oder dessen örtlicher Vertretung angezeigt werden. Vor einer Kündigung des Vertrages infolge eines Mangels ist Last Minute Restplatzreisen GmbH eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder veranstalterseits verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
- Ansprüche aufgrund mangelhafter Erbringung vertraglich geschuldeter Reiseleistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber Last Minute Restplatzreisen GmbH geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden aus Reisevertrag aufgrund Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche aus Reisevertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Reisevermittler, Reiseleitung und Personal sonstiger Leistungsträger sind nicht berechtigt, Ansprüche gegen den Veranstalter entgegenzunehmen oder anzuerkennen.
- Die vertragliche Haftung von Last Minute Restplatzreisen GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit Last Minute Restplatzreisen GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, so kann sich auch Last Minute Restplatzreisen GmbH gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
- Last Minute Restplatzreisen GmbH haftet nicht für Störungen oder Mängel, die bei Leistungen auftreten, deren Erbringung nach dem Inhalt des Reisevertrages nicht geschuldet sind (Fremdleistungen). Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme am Reiseziel.
4. Höhere Gewalt.
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. innere Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Last Minute Restplatzreisen GmbH als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung kann nach Antritt der Reise durch Last Minute Restplatzreisen GmbH konkludent durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Last Minute Restplatzreisen GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist Last Minute Restplatzreisen GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
5. Abtretung.
Eine Abtretung aller Ansprüche des Reiseteilnehmers aus Anlass der Reise - gleich aus welchem Rechtsgrund - an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche ist ausgeschlossen.
6. Pass, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften.
Last Minute Restplatzreisen GmbH stellt sicher, dass Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise zur Buchung angeboten wird, vor Vertragsschluss über erforderliche Reisedokumente und gesundheitspolizeiliche Einreisevoraussetzungen informiert werden. Staatsangehörigen anderer Länder wird dringend empfohlen, sich vor Buchungsabschluss beim Konsulat des Ziellandes sowie des eventuell abweichenden Transitlandes zu informieren.
Last Minute Restplatzreisen GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang erforderlicher Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
Der Reisende ist grundsätzlich selbst verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere gesetzliche Bestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente.
7. Änderungen nach Vertragsschluß: Umbuchung der Reise, Buchung Ersatzreisender, Storno, Änderung Reisepreis.
- Die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung müssen mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen, ein Beförderungsanspruch besteht nur für die bestätigten Flüge. Umbuchungen von Reisen können ausschließlich durch Stornierung der ursprünglichen Reise zu den jeweils vereinbarten Stornogebühren und anschließender Neubuchung zum jeweiligen Reisepreis angeboten werden.
- Gebühren für die Einbuchung eines Ersatzreisenden (sog. Name-Change-Gebühren) auf Anfrage.
- Im Falle des Rücktritts gelten folgende Stornogebühren: Bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises, mindestens jedoch € 50,00; bei Stornierung bis 15 Tage vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises; bei Stornierung bis 7 Tage vor Reiseantritt: 85 % des Reisepreises; ab 6. Tag vor Reiseantritt: 95% des Reisepreises.
Der Kunde ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen - Last Minute Restplatzreisen GmbH ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden Rücktrittschaden geltend zu machen .
- Last Minute Restplatzreisen GmbH behält sich vor, den ausgeschriebenen und in der Buchungsbestätigung festgehaltenen Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Last Minute Restplatzreisen GmbH in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Last Minute Restplatzreisen GmbH über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistungen diesem gegenüber geltend zu machen.
8. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Bei Buchung wird gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität der/des ausführenden Luftfahrt-unternehmen(s)informiert. Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter http://www.air-ban.europa.de eingesehen werden.
9. Datenschutz
Last Minute Restplatzreisen GmbH erhebt und verwendet Ihre Daten unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt ausschließlich in dem Umfang, in dem dies für die Durchführung Ihrer Reise erforderlich und gesetzlich zulässig ist (z.B. Fluggesellschaft, Hotel, Reiseleitung).
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Reisevertrags als solchem bleibt unberührt.
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Wichtige Reisehinweise Ihres Reiseveranstalters
FlyLoco.de präsentiert Ihnen nachfolgend wichtige Reisehinweise Ihres Reiseveranstalters Last Minute Restplatzreisen GmbH :
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Informationen zu Ihren Flügen:
- Bei einer Flugreise beginnt der Check-In ca. 120 Minuten vor Abflug. Finden Sie sich spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter ein, da ansonsten die Beförderung verweigert werden kann. Verspätetes Erscheinen gilt als "Nichterscheinen". Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies auch eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften vorgegebenen Bestätigung der Flugbuchung.
- Die Freigepäckgrenze für aufgegebenes Gepäck beträgt regelmäßig 15 kg, für Handgepäck 5 kg (Maße: 45 cm x 35 cm x 20 cm). Wegen der räumlichen Begrenzung und der Sicherheit ist nur ein Stück Handgepäck erlaubt. Die Beförderung von Sonder-/Übergepäck über die Freigrenzen hinaus ist gebührenpflichtig. Sondergepäck und Übergepäck über 50 kg unterliegt der Anmeldepflicht mit Rückbestätigung. Näheres hierzu erfahren Sie unter der Servicetelefonnummer oder der Website des jeweils durchführenden Luftfahrtunternehmens.
- Medikamente, wichtige Dokumente, Schlüssel und sonstige Wertgegenstände gehören nicht in das aufgegebene Gepäck, sondern ins Handgepäck. Verstöße hiergegen begründen regelmäßig ein Alleinverschulden des Fluggastes und führen im Schadensfall zu einem Haftungsausschluss von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter.
- Die Meldung eines Gepäckschadens/-verlustes hat gegenüber dem Abfertigungsagenten des ausführenden Luftfrachtführers am Zielflughafen unmittelbar durch Aufnahme eines Schadenprotokolls (P.I.R.) zu erfolgen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden.
- Kleinkinder reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck - es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung vor. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 14 und jünger als 16 Jahren werden nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kind oder Kleinkind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder über unsere Service-Hotline 01805 895 895 (0,14 EUR/Min., abweichender Mobilfunktarif) über die für Sie geltenden Bestimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass in Spanien und Frankreich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen müssen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.
- Schwangere dürfen bis zur 28. Schwangerschaftswoche reisen und bis zur 34. Schwangerschaftswoche den Rückflug antreten, wenn bei Flugantritt eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden kann, die das Schwangerschaftsstadium sowie die Unbedenklichkeit des Flugantritts belegt.
- Sitzplatzreservierungen sind nicht möglich, alle Flüge sind Nichtraucherflüge.
Stand : 01.12.2008
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AGBs und Formulare zum Downloaden
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